Auszug

Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit

Grenzen der VertragsfreiheitNachlass lebender Dritter

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit

Verträge über Vermögensgegenstände außerhalb des rechtlichen Einflussbereichs der Vertragsparteien

  • Verträge über künftiges Vermögen nichtig, § 311b II BGB
  • Verträge über Nachlass lebender Dritter nichtig, § 311b IV 1 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Gibt es Gegenstände, über die man keine Verträge schließen darf?

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