Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit
Grenzen der VertragsfreiheitNachlass lebender Dritter
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertragsfreiheit: Grenzen der Vertragsfreiheit
Verträge über Vermögensgegenstände außerhalb des rechtlichen Einflussbereichs der Vertragsparteien
- Verträge über künftiges Vermögen nichtig, § 311b II BGB
- Verträge über Nachlass lebender Dritter nichtig, § 311b IV 1 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Gibt es Gegenstände, über die man keine Verträge schließen darf?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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