Auszug

Legalitätsprinzip, § 152 II StPO

LegalitätsprinzipOpportunitätsprinzipOpportunitätsprinzipsEinstellung aus Opportunitätsgründen

1.
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Legalitätsprinzip, § 152 II StPO

Opportunitätsprinzip bei Vergehen, §§ 153 ff. StPO: Einstellung aus Opportunitätsgründen als Ausnahme vom Legalitätsprinzip

  • Wegen absolut geringfügiger Schuld, § 153 StPO: z.B. unter 50€
    • Wegen Geringfügigkeit, § 153 StPO: Ohne Sanktion eingestellt
    • Wegen geringer Schuld gegen Auflagen, § 153a StPO: Gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt
  • Wegen relativ geringfügiger Schuld, §§ 154, 154a StPO: Im Zusammenhang mit anderen verfolgten Taten die schwerwiegender oder wesentlich leichter zu ermitteln

2.
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