Auszug

Dauerdelikt

Dauerdelikt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Dauerdelikt

Dauerdelikt: Tatbestand, der in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht, z.B. Hausfriedensbruch, § 123 StGB, Freiheitsberaubung, § 239 StGB

  • Vollendung bereits mit Eintritt eines bestimmten rechtswidrigen Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch, wenn Täter widerrechtlich in fremde Wohnung ein dringt
  • Beendigung erst mit Aufhebung des Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch nicht beendet, bevor fremde Wohnung wieder verlassen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter einem Dauerdelikt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A dringt unbefugt in die Wohnung von B ein und bleibt dort über mehrere Stunden. Wann ist der Hausfriedensbruchs vollendet und wann beendet?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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