Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Erpressung, § 253 I StGB
Erpressung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Erpressung, § 253 I StGB
Erpressung, § 253 I StGB: Erwirken eines Vermögensvorteils durch Gewalt oder Drohung, um Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen
- Beispiel: z.B. Täter droht, das Auto des Opfers zu beschädigen, wenn das Opfer ihm nicht die Geldbörse aushändigt
- Form der Nötigung
- Schutzzweck: Freiheit der wirtschaftlichen Dispositionen, d.h. Vermögen und Willensfreiheit
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Erpressung?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Vermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.