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Eigenhändiges Delikt
1.Verstehen
Eigenhändiges Delikt
Eigenhändiges Delikt: Muss von Handelndem selbst begangen werden; z.B. Meineid, § 154 StGB, Straßenverkehrsdelikte
- Keine mittelbare Täterschaft gem. § 25 I Alt. 2 StGB möglich
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem eigenhändigen Delikt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
Kann ein eigenhändiges Delikt durch mittelbare Täterschaft begangen werden?
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
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