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Eigenhändiges Delikt
Eigenhändiges Delikt
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einem eigenhändigen Delikt?
Merke
Eigenhändiges Delikt: Muss von Handelndem selbst begangen werden; z.B. Meineid, § 154 StGB, Straßenverkehrsdelikte
- Keine mittelbare Täterschaft gem. § 51 I Alt. 2 StGB möglich
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Frage 1/1
Kann ein eigenhändiges Delikt durch mittelbare Täterschaft begangen werden?
Ja, eigenhändige Delikte können immer auch durch mittelbare Täterschaft begangen werden.
Nein, bei eigenhändigen Delikten ist keine mittelbare Täterschaft möglich.
Ja, aber nur bei Straßenverkehrsdelikten.
Ja, aber nur bei besonders schweren Delikten.
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