- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein zum Angeben
A maiore ad minus
1.Verstehen
A maiore ad minus
- Latein: A maiore ad minus
- Deutsch: Vom Größeren auf das Kleinere
- Bedeutung: Erst-Recht-Schluss
- Kontext: Systematische Auslegung von Normen
2.Wiederholen
Was bedeutet "a maiore ad minus"?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Eigentümer E ist unstreitig berechtigt, sein Fahrrad zu verkaufen. Studentin S folgert daraus im Gutachten, E dürfe das Fahrrad dann erst recht verschenken. Welche Aussagen zu dieser Argumentation treffen zu?
Anwalt A argumentiert im Schriftsatz: Wenn schon das fahrlässige Beschädigen einer fremden Sache verboten ist, muss erst recht ihr vorsätzliches Zerstören verboten sein. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
In einer Urteilsbegründung steht: (1) „Wer kündigen darf, darf auch einvernehmlich aufheben.“ (2) „Wird schon die fahrlässige Schädigung mit Haftung belegt, kann für die vorsätzliche nichts anderes gelten.“ (3) „Die Vorschrift nennt nur Mieter, Pächter sind nicht erfasst.“ Welche Aussagen treffen zu?
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