- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Verfahrensgrundsätze / Prozessmaximen im Verwaltungsprozessrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verfahrensgrundsätze / Prozessmaximen im Verwaltungsprozessrecht
Anspruch auf rechtliches Gehör, § 103 I GG: Parteien müssen vor Entscheidung Gelegenheit haben ihren Standpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darzulegen
- Erörterung tatsächlich und rechtlich mit Beteiligten, § 104 I VwGO
- Urteilsgrundlage nur Tatsachen und Beweisergebnisse zu denen sich Beteiligte äußern konnten, § 108 II VwGO
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was bedeutet der Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsprozess?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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