- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Verfahrensgrundsätze / Prozessmaximen im Verwaltungsprozessrecht
Welche Verfahrensgrundsätze gelten im Verwaltungsprozessrecht?
Verfahrensgrundsätze / Prozessmaximen im Verwaltungsprozessrecht
- Dispositionsmaxime / Parteiherrschaft
- Untersuchungsgrundsatz, § 86 I VwGO
- Mündlichkeitsgrundsatz, § 101 I VwGO
- Unmittelbarkeitsgrundsatz, § 112 VwGO
- Anspruch auf rechtliches Gehör, § 103 I GG
- Öffentlichkeitsgrundsatz, § 169 GVG
- Beschleunigungsgrundsatz
- Verfahrensgleichheit und Fairness
Was bedeutet die Dispositionsmaxime im Verwaltungsprozessrecht?
Dispositionsmaxime / Parteiherrschaft: Parteien „Herren des Verfahrens“,
- Offizialprinzip im Strafprozessrecht, insb. § 152 StPO: Staatliche Herrschaft über Verfahrensgegenstand
- Beginn, Gestaltung und Beendigung des Verfahrens Sache der Parteien
- Parteien zu Prozesshandlungen ermächtigt: z.B. Klageerhebung, § 81 VwGO, Klageänderung, § 91 VwGO, Klagerücknahme, § 92 VwGO, Prozessvergleich, § 106 VwGO, beiderseitige Erledigterklärung, § 161 III VwGO
- Gericht wird nur auf Antrag tätig, nicht von Amts wegen
- Gericht an Klagebegehren gebunden, § 88 VwGO: Wahres Rechtsschutzziel der Parteien zu ergründen, nicht an Fassung der Anträge gebunden (ggf. auslegen); richterliche Hinweispflicht zur Hinwirkung auf Stellung sachdienlicher Anträge § 86 III VwGO
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Was besagt der Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsprozess?
Untersuchungsgrundsatz / Amtsermittlungsgrundsatz / Inquisitionsmaxime, § 86 I VwGO: Wahrheitsfindung von Amts wegen ⇨ materielle Wahrheit ermittelt
- Beibringungsgrundsatz im Zivilprozessrecht: Insb. Beweislasten ⇨ formelle Wahrheit ermittelt
Was bedeutet der Mündlichkeitsgrundsatz im Verwaltungsprozess?
Mündlichkeitsgrundsatz, § 101 I VwGO: Grundlage der Entscheidung nur mündliche Verhandlung
- Ohne mündliche Verhandlung mit Einverständnis der Parteien, § 101 II VwGO
- Andere Entscheidungen als Urteile, § 101 III VwGO
Was verlangt der Unmittelbarkeitsgrundsatz im Verwaltungsprozess?
Unmittelbarkeitsgrundsatz, § 112 VwGO: Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme vor erkennendem Gericht
Was bedeutet der Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsprozess?
Anspruch auf rechtliches Gehör, § 103 I GG: Parteien müssen vor Entscheidung Gelegenheit haben ihren Standpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht darzulegen
- Erörterung tatsächlich und rechtlich mit Beteiligten, § 104 I VwGO
- Urteilsgrundlage nur Tatsachen und Beweisergebnisse zu denen sich Beteiligte äußern konnten, § 108 II VwGO
Welche Bedeutung hat der Öffentlichkeitsgrundsatz im Verwaltungsprozess?
Öffentlichkeitsgrundsatz, § 169 GVG: Mündliche Verhandlungen öffentlich
- Wenn ausnahmsweise Öffentlichkeit ausgeschlossen gem. §§ 170, 172 GVG muss Urteilsverkündung öffentlich erfolgen, § 173 GVG
Welche Bedeutung hat der Beschleunigungsgrundsatz im Verwaltungsprozess?
Beschleunigungsgrundsatz: Rasche Durchführung; aus Gebot effektiven Rechtsschutzes; Ausdruck in §§ 86 III, IV, 87 VwGO, wonach der Richter auf zügige Erledigung hinwirken soll
Was bedeutet Verfahrensgleichheit im Verwaltungsprozess und wie wird Fairness gesichert?
Verfahrensgleichheit und Fairness: Neutralität und Unbefangenheit ggü. allen Beteiligten; „Waffengleichheit“
- Gerichtliche Fürsorgepflicht, §§ 88, 86 III VwGO: Auch Unerfahrene sollen Position ungehindert und effektiv vortragen können; Hinwirken auf Erläuterung unklarer Anträge, dass sachdienliche Anträge gestellt und wesentliche Erklärungen abgegeben
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Ziad T.
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