- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Gerichtsbescheid, § 84 I VwGO
Gerichtsbescheid
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Wann kann das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entscheiden?
Merke
Gerichtsbescheid, § 84 I VwGO: Möglich anstelle eines Urteils, wenn keine besonderen Schwierigkeiten und Sachverhalt geklärt
- Entscheidung kann allein auf Grundlage der Akten und Schriftsätze ergehen
- Ohne mündliche Verhandlung
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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