Auszug

Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe

MordmerkmalMordmerkmaleVerdeckung anderer StraftatErmöglichung anderer Straftat

1.
Verstehen

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Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe

Voraussetzungen einer anderen Tat i.S.d. § 211 II Gr. 3 Var. 1 und Var. 2 StGB bei Mord um andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

  1. Rechtswidrige Straftat i.S.d. § 11 I Nr. 5 StGB: z.B. nicht Ordnungswidrigkeit (Tötung wegen Ordnungswidrigkeit könnte aber niedriger Beweggrund sein)
    • Auch Taten Dritter umfasst
    • Sicht des Täters maßgeblich: Auch wenn erste Tat unerkannt gerechtfertigt, z.B. Opfer in Notwehr erschossen, aus Angst vor Bestrafung auch Zeuge erschossen
  2. Andere Tat, wenn nicht die gerade begangene
    • Auch in Tateinheit dazu stehende, wenn neu angesetzt
    • Auch erneuter Angriff auf Leib und Leben desselben Opfers, wenn dazwischen Zäsur
      • Zeitliche Zäsur
      • Normative Zäsur: z.B. Übergang von Körperverletzungs- auf Tötungsvorsatz
        • z.B. nicht, wenn Übergang von Tötungsvorsatz auf Tötungsabsicht, da Tat von Anfang an gewollt
        • z.B. nicht, wenn Körperverletzung mit bedingtem Tötungsvorsatz und anschließend Rettungsmaßnahmen unterlassen (selbst wenn zeitliche Zäsur), da eine Tat, die von Anfang an gewollt

2.
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Was sind die Voraussetzungen einer anderen Tat i.S.d. § 211 II Gr. 3 Var. 1 und Var. 2 StGB?

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