Auszug

Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO

Vorläufige FestnahmeJedermann-Festnahmerecht

1.
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Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO

Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme

  1. Objektive Voraussetzungen
    1. Auf frischer Tat betroffen
      • aa) Straftat bzw. Verdacht einer Straftat (umstritten)

          • „Auf frischer Tat betroffen“ setzt tatsächliche rechtswidrige (≠ schuldhaft) Straftat voraus
          • h.M.: Schon bei dringendem Tatverdacht durch äußere Umstände
            • Verfahrensnorm kann nicht materielle Täterschaft voraussetzen, die erst im Prozess festgestellt werden soll; Privater, der Rechtsordnung verteidigt schutzwürdig

      • bb) Auf „frischer“ Tat: Räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Tat
    2. Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder Identitätsfeststellung nicht sofort möglich
    3. Objektive Ausrichtung der Festnahmehandlung auf Festnahme
  2. Subjektive Voraussetzungen: Handeln in Kenntnis und zum Zweck der Festnahme

2.
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