Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
Vorläufige FestnahmeJedermann-Festnahmerecht
1.Verstehen
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Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme
- Objektive Voraussetzungen
- Auf frischer Tat betroffen
- aa) Straftat bzw. Verdacht einer Straftat (umstritten)
- „Auf frischer Tat betroffen“ setzt tatsächliche rechtswidrige (≠ schuldhaft) Straftat voraus
- h.M.: Schon bei dringendem Tatverdacht durch äußere Umstände
- Verfahrensnorm kann nicht materielle Täterschaft voraussetzen, die erst im Prozess festgestellt werden soll; Privater, der Rechtsordnung verteidigt schutzwürdig
- bb) Auf „frischer“ Tat: Räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Tat
- Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder Identitätsfeststellung nicht sofort möglich
- Objektive Ausrichtung der Festnahmehandlung auf Festnahme
- Subjektive Voraussetzungen: Handeln in Kenntnis und zum Zweck der Festnahme
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Frage
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