- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
1.Verstehen
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme
Objektive Voraussetzungen
Auf frischer Tat betroffen
aa) Straftat bzw. Verdacht einer Straftat (umstritten)
„Auf frischer Tat betroffen“ setzt tatsächliche rechtswidrige (≠ schuldhaft) Straftat voraus
h.M.: Auch schon bei dringendem Tatverdacht durch äußere Umstände
Verfahrensnorm kann nicht materielle Täterschaft voraussetzen, die erst im Prozess festgestellt werden soll; Privater, der Rechtsordnung verteidigt schutzwürdig
bb) Auf „frischer“ Tat: Räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Tat
Festnahmegrund: Fluchtverdacht oder Identitätsfeststellung nicht sofort möglich
Objektive Ausrichtung der Festnahmehandlung auf Festnahme
Subjektives Rechtfertigungselement: Handeln in Kenntnis und zum Zweck der Festnahme
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen ist eine tatbestandsmäßige Handlung durch das Recht zur vorläufigen Festnahme gerechtfertigt?
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