- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Computerbetrug, § 263a I StGB
1.Verstehen
Computerbetrug, § 263a I StGB
Überschreiten der Befugnis zur Abhebung durch berechtigten EC-Karteninhaber
- Beispiel: z.B. Täter besitzt eine EC-Karte und hebt Geld ab, obwohl er weiß, dass das Konto nicht gedeckt ist
- Umstritten, ob unbefugte Verwendung
- Täuschungsäquivalentes Verhalten, denn Bankangestellter würde Bonität prüfen und müsste getäuscht werden
- Berechtigter täuscht nicht, da Kontodeckung kein vom Automaten berücksichtigter Umstand
- Wertung des Tatbestands Missbrauch von Kreditkarten gem. § 266b StGB: Nur missbräuchliche Überziehung in (milderem) Tatbestand erfasst
2.Wiederholen
Stellt das Überschreiten der Befugnis zur Abhebung durch den berechtigten EC-Karteninhaber einen Computerbetrug dar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T ist rechtmäßiger Inhaber einer EC-Karte. Er weiß, dass sein Konto überzogen ist und der Dispo erschöpft, hebt aber trotzdem 300 € ab, als er feststellt, dass dies technisch möglich ist. Welche Aussagen sind richtig?
T fährt an eine Selbstbedienungstankstelle und tankt Benzin. Er hat kein Geld dabei und will nicht bezahlen. Als er wegfahren will, hält ihn Kassierer K auf und verlangt 60 €. T gibt vor, das Geld vergessen zu haben, und beschwatzt K eloquent, ihm das Geld privat zu leihen. K händigt ihm vertrauensvoll seine eigene Karte samt PIN aus. T hebt am nahegelegenen Automaten 200 € ab, zahlt die 60 € und behält den Rest. Welche Aussagen treffen zu?
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