Auszug

Verträge über digitale Produkte: Mängelgewährleistung, §§ 327d ff. BGB

Digitales MängelgewährleistungsrechtProduktmangel

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Verträge über digitale Produkte: Mängelgewährleistung, §§ 327d ff. BGB

Produktmangel, § 327e I 1 BGB: Frei von Produktmängeln, wenn subjektive Anforderungen, objektive Anforderungen und Anforderungen an die Integration gewahrt

  1. Subjektive Anforderungen aus Vertrag, § 327e II BGB: Vereinbarte Beschaffenheit, geeignet zur im Vertrag vorausgesetzten Verwendung, vereinbartes Zubehör und vereinbarte Aktualisierungen
  2. Objektive Anforderungen, § 327 III BGB: Insb. geeignet zur gewöhnlichen Verwendung, erwartbare Beschaffenheit und Zubehör, neueste Version, Aktualisierungen gem. § 327f I BGB (Updates, Upgrades und Sicherheitsaktualisierungen)
    • Abweichungen gem. § 327h BGB nur möglich, wenn Verbraucher in Kenntnis gesetzt und ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung im Vertrag (z.B. durch Anklicken einer gesonderten Schaltfläche)
    • Aktualisierung nicht installiert durch Verbraucher, § 327f II BGB: Unternehmer haftet nicht für daraus entstehende Produktmängel
  3. Anforderungen an die Integration, § 327e IV BGB: Wenn Integration gem. § 327e IV 2 BGB durchzuführen ist, muss diese grds. sachgemäß erfolgen (ähnlich Montageanforderungen im Kaufrecht, § 434 IV BGB)

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