Sachbeschädigung, § 303 I StGB

SachbeschädigungBeschädigungZerstörung

1.
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Sachbeschädigung, § 303 I StGB

Voraussetzungen der Sachbeschädigung Prüfungsschema

  1. Fremde Sache

  2. Beschädigung oder Zerstörung

    • Beschädigung: Durch körperliche Einwirkung Unversehrtheit mehr als unerheblich beeinträchtigt

      • Auch durch Brauchbarkeitsminderung

      • Auch durch Veränderung des Erscheinungsbilds, § 303 II StGB

    • Zerstörung: Durch körperliche Einwirkung in Existenz so wesentlich beschädigt, dass bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren

2.
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Frage

Was sind die Voraussetzungen der Sachbeschädigung?

3.
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Frage 1

T sprüht nachts ein großflächiges Graffiti auf die Hauswand des O. Das Graffiti lässt sich nur mit erheblichem Aufwand und Kosten entfernen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

T schmiert Sekundenkleber in das Türschloss des Hauses von O. Das Schloss ist nicht beschädigt, kann aber nicht mehr benutzt werden. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

T wirft einen Stein durch das Fenster des Hauses von O und zerschlägt dabei die Scheibe. Anschließend hackt sich T in den Computer von A und löscht dessen Festplatte. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

T tritt aus Wut gegen das geparkte Motorrad des O. Das Motorrad fällt um und der Tank bekommt eine große Delle. Das Motorrad funktioniert tadellos. Welche Aussagen sind richtig?

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