- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Sachbeschädigung und Brandstiftung
Sachbeschädigung, § 303 I StGB
1.Verstehen
Sachbeschädigung, § 303 I StGB
Voraussetzungen der Sachbeschädigung Prüfungsschema
Fremde Sache
Beschädigung oder Zerstörung
Beschädigung: Durch körperliche Einwirkung Unversehrtheit mehr als unerheblich beeinträchtigt
Auch durch Brauchbarkeitsminderung
Auch durch Veränderung des Erscheinungsbilds, § 303 II StGB
Zerstörung: Durch körperliche Einwirkung in Existenz so wesentlich beschädigt, dass bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen der Sachbeschädigung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T sprüht nachts ein großflächiges Graffiti auf die Hauswand des O. Das Graffiti lässt sich nur mit erheblichem Aufwand und Kosten entfernen. Welche Aussagen sind richtig?
T schmiert Sekundenkleber in das Türschloss des Hauses von O. Das Schloss ist nicht beschädigt, kann aber nicht mehr benutzt werden. Welche Aussagen sind richtig?
T wirft einen Stein durch das Fenster des Hauses von O und zerschlägt dabei die Scheibe. Anschließend hackt sich T in den Computer von A und löscht dessen Festplatte. Welche Aussagen sind richtig?
T tritt aus Wut gegen das geparkte Motorrad des O. Das Motorrad fällt um und der Tank bekommt eine große Delle. Das Motorrad funktioniert tadellos. Welche Aussagen sind richtig?
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