- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe
1.Verstehen
Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe
Habgier, § 211 II Gr. 1 Var. 3 StGB: Rücksichtsloses gesteigertes Gewinnstreben um jeden Preis (auch zur Vermeidung von Aufwendungen)
- Beispiel: z.B. Täter ermordet Erbonkel, um dessen Vermögen zu erben
2.Wiederholen
Was versteht man unter Habgier?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
T schuldet dem O eine hohe Summe Geld. Da T das Geld nicht zurückzahlen will und die fällige Rückforderung fürchtet, tötet er O, um die Last der Schuld loszuwerden. Liegt hier das Mordmerkmal der Habgier vor?
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
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