Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Anstiftung, § 26 StGB
AnstiftungTeilnahme
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Anstiftung, § 26 StGB
Anstiftung, § 26 StGB: Teilnahme durch vorsätzliche Veranlassung einer anderen Person zur Begehung einer rechtswidrigen Tat
- Anstifter ruft Tatentschluss beim Haupttäter hervor
- Normzitat der Anstiftung zu einem Delikt: Hinter der Strafnorm wird § 26 StGB angefügt; z.B. Anstiftung zur Körperverletzung gem. §§ 223 I, 26 StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Anstiftung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T überzeugt H, einen Diebstahl zu begehen, indem er H einredet, dass es eine leichte Beute ist. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A überredet T, einen Diebstahl zu begehen, wobei T auch tatsächlich die Tat durchführt. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des StGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.