Auszug

Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Gefährliche KörperverletzungLebensgefährliche Behandlung

1.
Verstehen

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Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Lebensgefährliche Behandlung, § 224 I Nr. 5 StGB: In der konkreten Situation objektiv generell (abstrakt) geeignet, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen

  • Beispiel: z.B. kräftiger Würgegriff; z.B. Schlag mit Metallrohr gegen den Kopf
  • Abstraktes Gefährdungsdelikt (umstritten)
    • M.M.: Konkrete Lebensgefährdung erforderlich, da wegen hoher Strafdrohung restriktive Handhabung erforderlich
      • Wortlaut stellt auf Handlung, nicht auf Erfolg ab
    • h.M., Rspr.: Abstrakte Lebensgefährdung reicht
  • Auch Verwirklichung durch Unterlassen möglich (umstritten)
    • Als verhaltensgebundenes Delikt fehlt bei Verwirklichung durch Unterlassen ein dem aktivem Tun entsprechende Unrecht, § 13 I Hs. 2 StGB
      • Identische Schutzwürdigkeit des Opfers

2.
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