Auszug

Diebstahl, § 242 I StGB

DiebstahlFremde bewegliche SacheFremdheit

1.
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Diebstahl, § 242 I StGB

Voraussetzungen des Diebstahls im Überblick

  1. Objektiver Tatbestand
    1. Tatobjekt Fremde bewegliche Sache
      1. Sache: Körperlicher Gegenstand (auch Flüssigkeiten), § 90 BGB
      2. Beweglich: Tatsächlich fortschaffbar
      3. Fremd: Im Eigentum eines anderen; Miteigentum ausreichend
    2. Tathandlung Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
  2. Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
    2. Zueignungsabsicht: Anmaßung eigentümerähnlicher Stellung
      1. Enteignungsvorsatz: Dem Zugriff des Eigentümers dauerhaft entziehen
      2. Aneignungsabsicht: Seinem Vermögen zumindest vorübergehend einverleiben
      3. Rechtswidrigkeit der Zueignung und Vorsatz diesbezüglich: Kein Anspruch des Täters auf Übereignung (fälliger und einredefreier Anspruch)

2.
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