- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Diebstahl und ähnliche Delikte
Diebstahl, § 242 I StGB
1.Verstehen
Diebstahl, § 242 I StGB
Voraussetzungen des Diebstahls im Überblick
- Objektiver Tatbestand
- Tatobjekt Fremde bewegliche Sache
- Sache: Körperlicher Gegenstand (auch Flüssigkeiten), § 90 BGB
- Beweglich: Tatsächlich fortschaffbar
- Fremd: Im Eigentum eines anderen; Miteigentum ausreichend
- Tathandlung Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams
- Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
- Zueignungsabsicht: Anmaßung eigentümerähnlicher Stellung
- Enteignungsvorsatz: Dem Zugriff des Eigentümers dauerhaft entziehen; nur einfacher Vorsatz erforderlich, dolus eventualis genügt
- Aneignungsabsicht: Seinem Vermögen zumindest vorübergehend einverleiben; Absicht erforderlich, also dolus directus 1. Grades
- Rechtswidrigkeit der Zueignung und Vorsatz diesbezüglich: Kein Anspruch des Täters auf Übereignung (fälliger und einredefreier Anspruch)
- Eselsbrücke zum Merken der erforderlichen Vorsatzform: Aneignung beginnt mit A wie Absicht, Enteignung beginnt mit E wie (dolus) eventualis
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen des Diebstahls?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T nimmt das unverschlossene Fahrrad des O für eine Fahrt durch die Nacht. Er plant von Anfang an, das Rad nach der Fahrt wieder ordnungsgemäß vor dem Haus des O abzustellen, was er auch tut. Welche Aussagen sind korrekt?
T versteckt im Baumarkt eine teure Bohrmaschine im Karton eines billigen Ventilators. An der Kasse scannt Kassierer O den Karton. T zahlt den Ventilatorpreis. O denkt, er kassiert nur den Ventilator ab. Welche Aussagen sind richtig?
T bricht nachts ein Fenster im Erdgeschoss der Villa des O auf, um ein wertvolles Ölgemälde zu entwenden. In seiner Jackentasche führt er ein geschlossenes Klappmesser bei sich, das er eigentlich nur zum Aufhebeln mitgenommen hat, im Notfall aber auch zur Verteidigung gegen O einsetzen würde. T wird gefasst, bevor er das Bild berührt. Welches Delikt ist einschlägig?
T möchte im Supermarkt eine Flasche teuren Cognac stehlen. Er verbirgt die Flasche unter seiner weiten Jacke und geht zielstrebig auf den Ausgang zu, wird aber noch vor dem Kassenbereich vom Ladendetektiv O gestellt. Wann ist der Diebstahl in diesem Fall vollendet?
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