Auszug

Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung

Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung

1.
Verstehen

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Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung

  • Zu diskutieren in der Prüfung des objektiven Tatbestands: Wenn man sich im Ergebnis z.B. für einen Raub entscheidet, kann man diesen prüfen und im Rahmen der Wegnahme zur räuberischen Erpressung abgrenzen (räuberische Erpressung muss dann nicht getrennt geprüft werden)
    • Beim Raub im Rahmen der Wegnahme (unter Bruch fremden Gewahrsams) behandeln
    • Bei der räuberischen Erpressung im Rahmen des Nötigungserfolgs (ob Vermögensverfügung wie beim Betrug erforderlich) behandeln

  • Bis zum ersten Staatsexamen: Immer kurz die Meinungen erwähnen, selbst wenn Streitentscheid entbehrlich
  • Im Assessorexamen beide Meinungen erwähnen, aber regelmäßig kurz halten, da Thema „durchgekaut“
    • Zudem „Beweislösung“: Jedenfalls kann bei Vermögensverfügung immer von räuberischer Erpressung ausgegangen werden, selbst wenn eine Wegnahme vorliegt

2.
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Was gilt es in der Prüfung bei der Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung zu beachten?

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