- Strafrecht
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Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung
1.Verstehen
Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung
Zu diskutieren in der Prüfung des objektiven Tatbestands: Wenn man sich im Ergebnis z.B. für einen Raub entscheidet, kann man diesen prüfen und im Rahmen der Wegnahme zur räuberischen Erpressung abgrenzen (räuberische Erpressung muss dann nicht getrennt geprüft werden)
Beim Raub im Rahmen der Wegnahme (unter Bruch fremden Gewahrsams) behandeln
Bei der räuberischen Erpressung im Rahmen des Nötigungserfolgs (ob Vermögensverfügung wie beim Betrug erforderlich) behandeln
Bis zum ersten Staatsexamen: Immer kurz die Meinungen erwähnen, selbst wenn Streitentscheid entbehrlich
Im Assessorexamen beide Meinungen erwähnen, aber regelmäßig kurz halten, da Thema „durchgekaut“
Zudem „Beweislösung“: Jedenfalls kann bei Vermögensverfügung immer von räuberischer Erpressung ausgegangen werden, selbst wenn eine Wegnahme vorliegt
2.Wiederholen
Was gilt es in der Prüfung bei der Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung zu beachten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T hält O ein Messer an die Kehle und fordert: „Gib mir dein Portemonnaie!" O händigt es aus. Raub oder räuberische Erpressung?
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