- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Weitere Handlungsformen der Verwaltung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, § 54 VwVfG
Subordinationsrechtlicher VertragSubordinationsrechtlichen VertragKoordinationsrechtlicher VertragSubordinationsrechtlichKoordinationsrechtlich
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, § 54 VwVfG
Subordinationsrechtlicher Vertrag und koordinationsrechtlicher Vertrag
- Subordinationsrechtlicher Vertrag: Zwischen Hoheitsträger und Privaten; insb. statt Verwaltungsakt möglich, § 54 2 VwVfG
- Koordinationsrechtlicher Vertrag: Zwischen Hoheitsträgern, z.B. zwischen zwei Gemeinden
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem subordinationsrechtlichen und einem koordinationsrechtlichen Vertrag?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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