Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Ne bis in idem
Ne bis in idem
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Ne bis in idem
- Latein: Ne bis in idem
- Deutsch: Nicht zweimal in derselben Sache
- Bedeutung: Verbot der Doppelbestrafung
- Kontext: Teilaspekt der materiellen Rechtskraft eines Strafurteils; Doppelbestrafungsverbot gem. Art. 103 III GG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was bedeutet "ne bis in idem"?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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