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Ne bis in idem
Was bedeutet "ne bis in idem"?
„Ne bis in idem" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt „nicht zweimal in derselben Sache" bedeutet. Die Bedeutung dieser Wendung liegt im Verbot der Doppelbestrafung. Der Kontext, in dem dir dieser Grundsatz begegnet, ist der ne bis in idem-Grundsatz im Strafrecht, also das Doppelbestrafungsverbot gemäß Art. 103 Abs. 3 GG. Danach darf niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Wurde also jemand wegen einer bestimmten Tat bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen, ist eine erneute Strafverfolgung wegen desselben Sachverhalts ausgeschlossen. Ne bis in idem beschreibt somit das verfassungsrechtlich verankerte Verbot der Doppelbestrafung.
- Latein: Ne bis in idem
- Deutsch: Nicht zweimal in derselben Sache
- Bedeutung: Verbot der Doppelbestrafung
- Kontext: Ne bis in idem-Grundsatz im Strafrecht (Doppelbestrafungsverbot) gem. Art. 103 III GG
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Ziad T.
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