Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
Fahruntauglichkeit
FahruntauglichkeitFahruntüchtigkeitFahrtüchtigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Fahruntauglichkeit
Fahruntauglichkeit / Fahruntüchtigkeit: Zustand, in dem jemand aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen
- Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 ‰ BAK
- Relative Fahruntauglichkeit: 0,3 ‰ BAK
- Reihenfolge der Prüfung: Zunächst absolute Fahruntauglichkeit prüfen und wenn sie nicht vorliegt, relative Fahruntauglichkeit
- Relevanz insb. bei Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c I Nr. 1 StGB und Trunkenheit im Verkehr gem. § 316
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Fahruntauglichkeit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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