Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Räuberische Erpressung, § 255 StGB
Räuberische Erpressung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Räuberische Erpressung, § 255 StGB
Rechtsfolge: Bestrafung „gleich einem Räuber“
- Strafrahmen des Raubs anzuwenden
- Umfasst auch Qualifikationen des Raubs: z.B. Qualifikation des schweren Raubs gem. § 250 StGB qualifiziert auch räuberische Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 StGB
2.Wiederholen
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Frage
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