Auszug

Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Räuberische Erpressung

1.
Verstehen

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Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Rechtsfolge: Bestrafung „gleich einem Räuber“

  • Strafrahmen des Raubs anzuwenden
  • Umfasst auch Qualifikationen des Raubs: z.B. Qualifikation des schweren Raubs gem. § 250 StGB qualifiziert auch räuberische Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 StGB

2.
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