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Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Räuberische Erpressung
Aktualisiert vor 10 Tagen

Was versteht man unter einer räuberischen Erpressung?

Merke

Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Erpressung mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

  • Beispiel: z.B. Täter droht, das Opfer zu schlagen, wenn es ihm nicht die Geldbörse aushändigt
  • Qualifikation der Erpressung
  • Gemeinsame Prüfung: Grunddelikt Erpressung kann eigentlich immer sinnvoll mit räuberischer Erpressung zusammengeprüft werden, weil § 255 StGB nur höhere Anforderungen an das Nötigungsmittel stellt
  • Im Rahmen der Nötigungshandlung immer Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung vornehmen: Umstritten und höchst problematisch

Was ist die Rechtsfolge der räuberischen Erpressung?

Merke

Rechtsfolge: Bestrafung „gleich einem Räuber“

  • Strafrahmen des Raubs anzuwenden
  • Umfasst auch Qualifikationen des Raubs: z.B. Qualifikation des schweren Raubs gem. § 250 StGB qualifiziert auch räuberische Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 StGB
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