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Räuberische Erpressung, § 255 StGB
Räuberische Erpressung
Aktualisiert vor 10 Tagen
Was versteht man unter einer räuberischen Erpressung?
Merke
Räuberische Erpressung, § 255 StGB: Erpressung mittels Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
- Beispiel: z.B. Täter droht, das Opfer zu schlagen, wenn es ihm nicht die Geldbörse aushändigt
- Qualifikation der Erpressung
- Gemeinsame Prüfung: Grunddelikt Erpressung kann eigentlich immer sinnvoll mit räuberischer Erpressung zusammengeprüft werden, weil § 255 StGB nur höhere Anforderungen an das Nötigungsmittel stellt
- Im Rahmen der Nötigungshandlung immer Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung vornehmen: Umstritten und höchst problematisch
Was ist die Rechtsfolge der räuberischen Erpressung?
Merke
Rechtsfolge: Bestrafung „gleich einem Räuber“
- Strafrahmen des Raubs anzuwenden
- Umfasst auch Qualifikationen des Raubs: z.B. Qualifikation des schweren Raubs gem. § 250 StGB qualifiziert auch räuberische Erpressung gem. §§ 253, 255, 250 StGB
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Ziad T.
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