- Öffentliches Recht
- Verfassungsprozessrecht
- Normenkontrollverfahren
Verfassungsprozessrechtliche Normenkontrollverfahren
NormenkontrolleNormenkontrollverfahren
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verfassungsprozessrechtliche Normenkontrollverfahren
Objektive Verfahren: Dienen nicht dem individuellen Rechtsschutz, sondern der Wahrung der Verfassungsordnung
- BVerfG prüft ex officio den gesamten Norminhalt, nicht nur die vorgebrachten Argumente
- Entscheidungen wirken erga omnes, §§ 31 II, 95 III BVerfGG: Allgemeinverbindlich, nicht nur zwischen den Parteien
- Nicht kontradiktorisch: Kein Antragsgegner, keine Parteistellung
- Keine Dispositionsbefugnis: z.B. Verfahren kann nicht durch Vergleich oder Rücknahme beendet werden
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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