Verweisung

VerweisungRechtswegverweisungVerweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit

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Verweisung

Arten von Verweisungen

  • Rechtswegverweisung wegen Unzulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs, § 17a II 1 GVG
    • Beispiel: z.B. Bürger klagt vor Verwaltungsgericht gegen die Kündigung eines städtischen Mietvertrags über eine Wohnung im Gemeindehaus (Zivilrechtsweg eröffnet)
    • Rechtmäßig, wenn Rechtsweg eröffnet ist, auf den verwiesen wird und aufnehmendes Gericht sachlich und örtlich zuständig
    • Von Amts wegen: Kein Antrag erforderlich wie bei § 281 ZPO
    • Verweisungsbeschluss ist für aufnehmendes Gericht bindend, § 17a II 3 GVG
  • Verweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit, §§ 83 1 VwGO, 17a II 1 GVG
    • Beispiel: z.B. Bürger klagt versehentlich beim VG Freiburg statt beim örtlich zuständigen VG Karlsruhe

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