Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG: Verwaltungshandeln an Gesetze gebunden
- Geltung von Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Innenminister möchte im Rahmen einer bundesweiten Sicherheitsmaßnahme eine Anweisung erlassen, nach der Bürger ohne gerichtliche Anordnung in bestimmten Zonen kontrolliert und festgehalten werden können, auch wenn keine gesetzliche Grundlage dafür existiert. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Oppositionsführer O möchte staatliche Subventionen an klimafreundliche Unternehmen vergeben, ohne dass diese Vergabe im Haushaltsplan festgelegt ist. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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