Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Tiere als Sachen
TierTiere
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Tiere als Sachen
Tiere als Sachen bei Eigentumsdelikten; z.B. Hund als taugliches Diebstahlsobjekt gem. § 242 StGB
- Tiere wie Sachen zu behandeln nach § 90a BGB
- Strafrecht bildet eigene Begrifflichkeiten, Tiere sind danach schon immer Sachen
- Streitentscheid entbehrlich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wenn ein Straftatbestand von einer Sache spricht, sind dann auch Tiere davon umfasst? Wenn ja, warum?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T stiehlt den Hund von O. Ist der Hund als Sache im Sinne des § 242 StGB anzusehen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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