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Tiere als Sachen
TierTiere
Aktualisiert vor 13 Tagen
Wenn ein Straftatbestand von einer Sache spricht, sind dann auch Tiere davon umfasst? Wenn ja, warum?
Merke
Tiere als Sachen bei Eigentumsdelikten; z.B. Hund als taugliches Diebstahlsobjekt gem. § 242 StGB
- Tiere wie Sachen zu behandeln nach § 90a BGB
- Strafrecht bildet eigene Begrifflichkeiten, Tiere sind danach schon immer Sachen
- Streitentscheid entbehrlich
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Frage 1/1
T stiehlt den Hund von O. Ist der Hund als Sache im Sinne des § 242 StGB anzusehen?
Ja, der Hund ist eine Sache im Sinne des Strafrechts.
Nein, Tiere sind keine Sachen und können daher nicht gestohlen werden.
Ja, aber nur weil auf den Hund nach § 90a 3 BGB das Sachenrecht angewendet wird.
Im Strafrecht werden Tiere als Sachen betrachtet, weshalb der Hund ein taugliches Diebstahlsobjekt ist.
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Ziad T.
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