Logo

Tiere als Sachen

TierTiere
Aktualisiert vor 13 Tagen

Wenn ein Straftatbestand von einer Sache spricht, sind dann auch Tiere davon umfasst? Wenn ja, warum?

Merke

Tiere als Sachen bei Eigentumsdelikten; z.B. Hund als taugliches Diebstahlsobjekt gem. § 242 StGB

  • Tiere wie Sachen zu behandeln nach § 90a BGB
  • Strafrecht bildet eigene Begrifflichkeiten, Tiere sind danach schon immer Sachen
  • Streitentscheid entbehrlich

Teste dein Wissen

Frage 1/1

T stiehlt den Hund von O. Ist der Hund als Sache im Sinne des § 242 StGB anzusehen?

Ja, der Hund ist eine Sache im Sinne des Strafrechts.
Nein, Tiere sind keine Sachen und können daher nicht gestohlen werden.
Ja, aber nur weil auf den Hund nach § 90a 3 BGB das Sachenrecht angewendet wird.
Im Strafrecht werden Tiere als Sachen betrachtet, weshalb der Hund ein taugliches Diebstahlsobjekt ist.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+