Auszug

Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB

Mittelbare TäterschaftMittelbarer TäterschaftTäterschaft

1.
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Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB

Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB: Tat durch anderen begangen

  • Unmittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 1 StGB: Tat selbst begangen
  • Hintermann nutzt Vordermann als Werkzeug, um durch ihn die Tat zu begehen
  • Auch wenn OpferWerkzeug gegen sich selbst“ (z.B. „Sirius-Fall“)
  • Zurechnung der Tathandlung des Hintermanns zum Vordermann, § 25 I Alt. 2 StGB
  • Normzitat des in mittelbarer Täterschaft begangenen Delikts: Hinter der Strafnorm wird § 25 I Alt. 2 StGB angefügt; z.B. Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft gem. §§ 223 I, 25 I Alt. 2 StGB

2.
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Was versteht man unter mittelbarer Täterschaft?

3.
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Frage 1

T überzeugt M, einen Diebstahl zu begehen, indem er M fälschlicherweise erklärt, das gestohlene Eigentum gehöre ihm (T). Welche Aussagen sind zutreffend?

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