- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB
1.Verstehen
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB: Tat durch anderen begangen
Unmittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 1 StGB: Tat selbst begangen
Hintermann nutzt Vordermann als Werkzeug, um durch ihn die Tat zu begehen
Auch wenn Opfer „Werkzeug gegen sich selbst“: z.B. Betrüger spiegelt Opfer vor, Wesen vom Stern Sirius zu sein und bringt sie aus Habgier dazu, ihr Leben für eine vermeintliche körperliche Transformation durch einen Stromschlag in der Badewanne zu beenden („Sirius-Fall“)
Zurechnung der Tathandlung des Hintermanns zum Vordermann, § 25 I Alt. 2 StGB
Normzitat des in mittelbarer Täterschaft begangenen Delikts: Hinter der Strafnorm wird § 25 I Alt. 2 StGB angefügt; z.B. Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft gem. §§ 223 I, 25 I Alt. 2 StGB
2.Wiederholen
Was versteht man unter mittelbarer Täterschaft?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
T überzeugt M, einen Diebstahl zu begehen, indem er M fälschlicherweise erklärt, das gestohlene Eigentum gehöre ihm (T). Welche Aussagen sind zutreffend?
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
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