- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beweispersonen: Zeugen und Sachverständige
1.Verstehen
Beweispersonen: Zeugen und Sachverständige
Nachträgliche Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts, § 252 StPO: Wenn Zeuge zunächst aussagt und nachträglich erst in Hauptverfahren Zeugnisverweigerungsrecht geltend macht
Beispiel: z.B. Ehefrau berichtet bei Polizei von häuslicher Gewalt durch Ehemann, aber nachdem sie sich mit ihm versöhnt hat, beruft sie sich in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht
Alle vorigen Aussagen des Zeugen nicht mehr verwertbar, § 252 StPO: Zwecks Familienfrieden
Auch nicht durch Vernehmung des Polizeibeamten
Da Schutzzweck des § 52 StPO Familienfrieden (in der Gegenwart) ist § 252 StPO auch einschlägig, wenn Zeugnisverweigerungsrecht erst später entsteht (insb. durch Verlobung)
Aber Ausnahme wenn Aussage vor Ermittlungsrichter: Aussage ausnahmsweise verwertbar durch Vernehmung des Ermittlungsrichters
Sozusagen Beweissicherungsmittel: Damit nicht Aussage unverwertbar, wenn aus Angst vor Täter (z.B. brutaler Ehemann) in Hauptverhandlung von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht
Bei bestimmten Aussagen (z.B. „mein Mann hat mich vergewaltigt“) wird in der Praxis sofort Ermittlungsrichter hinzugezogen
Voraussetzungen
Zeuge durch Ermittlungsrichter vernommen
Zeugnisverweigerungsrecht bestand schon (z.B. nicht bei nachträglicher Verlobung)
Belehrung bereits damals, § 52 III 1 StPO
2.Wiederholen
Wie verhält es sich mit der Berücksichtigung früherer Aussagen, wenn sich der Zeuge erst in der Hauptverhandlung nachträglich erstmals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Ehefrau E berichtet bei der Polizei von häuslicher Gewalt durch Ehemann T. Bei der späteren Vernehmung durch den Ermittlungsrichter wird sie über ihr Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO belehrt und sagt trotzdem aus. In der Hauptverhandlung beruft sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Welche Aussagen treffen zu?
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