Diebstahl, § 242 I StGB

DiebstahlWegnahmeGewahrsamApprehensionstheorieGewahrsamsenklave

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Diebstahl, § 242 I StGB

Gewahrsam: Tatsächliche Sachherrschaft (jederzeitiger körperlicher Zugriff), getragen vom Herrschaftswillen

  • Reichweite von der Verkehrsanschauung bestimmt

  • Indiz für Übergang des Gewahrsams: Wenn Zurückerlangung sozial auffällig, rechtfertigungsbedürftig wäre; z.B. spätestens wenn Dieb Supermarkt mit Diebesgut verlässt, liegt ein Gewahrsamswechsel vor, da es sozial auffällig wäre, wenn Ladeninhaber ihm die Ware auf der Straße wegreißen würde

  • Unterschiede zum Besitz nach Zivilrecht: Mittelbarer Besitzer hat Besitz, aber keinen Gewahrsam; Besitzdiener hat keinen Besitz, aber Gewahrsam

  • Sinnvolle Deutung nur im Zusammenhang mit sozial-normativer Zuordnung von Sachen zu Herrschaftssphäre von Personen

    • Gewahrsamslockerung: Gewahrsam auch bei räumlicher Trennung, wenn sozial üblich (z.B. bei geparktem Auto, auch bei Bewusstlosigkeit)

      • Vergessene SachenGewahrsam besteht noch

      • Verlorene SachenGewahrsamslos, keine Wegnahme daran möglich

    • Genereller Gewahrsamswille bzgl. Gewahrsamsbereich, selbst, wenn keine Kenntnis von Existenz der Sache: z.B. Supermarktbetreiber hat grds. gelockerten Gewahrsam an allen Waren in seinem Laden

    • Apprehensionstheorie: Gewahrsamsenklave in fremder Gewahrsamssphäre bei kleinen Gegenständen, wenn komplett umschlossen, z.B. von Faust, Jackentasche oder Rucksack

2.
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Frage

Was versteht man unter Gewahrsam?

3.
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Frage 1

T versteckt im Baumarkt eine teure Bohrmaschine im Karton eines billigen Ventilators. An der Kasse scannt Kassierer O den Karton. T zahlt den Ventilatorpreis. O denkt, er kassiert nur den Ventilator ab. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

T möchte im Supermarkt eine Flasche teuren Cognac stehlen. Er verbirgt die Flasche unter seiner weiten Jacke und geht zielstrebig auf den Ausgang zu, wird aber noch vor dem Kassenbereich vom Ladendetektiv O gestellt. Wann ist der Diebstahl in diesem Fall vollendet?

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Frage 3

O hat seine pralle Lederbrieftasche nur für einen flüchtigen Moment auf einer Parkbank abgelegt, um sich lediglich drei Meter entfernt über ein prachtvolles Blumenbeet zu beugen. Während O mit dem Rücken zur Bank die Blütenpracht bewundert, schleicht sich T von hinten heran. Mit angehaltenem Atem und zitternden Fingern greift T nach der Tasche, schiebt sie unter seinen Mantel und entfernt sich schnellen Schrittes, um mit dem fremden Geld sein ausschweifendes Leben zu finanzieren. Hat T einen Diebstahl vollendet?

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Frage 4

O vergisst seinen Rucksack auf einer Parkbank und entfernt sich 50 Meter, um kurz in einem Kiosk etwas zu kaufen. T sieht dies, nimmt den Rucksack an sich und verschwindet. In welchem Moment ist die Wegnahme vollendet?

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