- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II
1.Verstehen
Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II
Schwerer Raub, § 250 StGB: Qualifikationen des Raubs
Terminologie: Im Gesetz ist nur von „schwerem Raub“ die Rede, die Praxis unterscheidet aber die folgende Terminologie
Qualifikationen des § 250 I StGB bezeichnet als „schwerer Raub“ (wie Überschrift)
Qualifikationen des § 250 II StGB bezeichnet als „besonders schwerer Raub“
2.Wiederholen
Was versteht man unter schwerem Raub und besonders schwerem Raub?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T raubt O die Handtasche. Auf der Flucht zieht T ein Messer und versucht damit O auch noch deren Jacke wegzunehmen, was misslingt. Welche Aussagen sind richtig?
T begeht einen Raub und misshandelt dabei O so schwer, dass dieser ein Auge verliert. Welche Aussagen sind richtig?
T begeht als Mitglied einer Bande einen Raub und führt dabei eine geladene Pistole mit sich, ohne sie einzusetzen. Welche Qualifikationen sind erfüllt?
Polizist P begeht in Uniform einen Raub. Seine Dienstwaffe trägt er wie üblich im Holster, setzt sie aber nicht ein. Welche Aussagen sind richtig?
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