Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II

Schwerer Raub

1.
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Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II

Schwerer Raub, § 250 StGB: Qualifikationen des Raubs

  • Terminologie: Im Gesetz ist nur von „schwerem Raub“ die Rede, die Praxis unterscheidet aber die folgende Terminologie

    • Qualifikationen des § 250 I StGB bezeichnet als „schwerer Raub“ (wie Überschrift)

    • Qualifikationen des § 250 II StGB bezeichnet als „besonders schwerer Raub

2.
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Frage

Was versteht man unter schwerem Raub und besonders schwerem Raub?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

T raubt O die Handtasche. Auf der Flucht zieht T ein Messer und versucht damit O auch noch deren Jacke wegzunehmen, was misslingt. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

T begeht einen Raub und misshandelt dabei O so schwer, dass dieser ein Auge verliert. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

T begeht als Mitglied einer Bande einen Raub und führt dabei eine geladene Pistole mit sich, ohne sie einzusetzen. Welche Qualifikationen sind erfüllt?

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Frage 4

Polizist P begeht in Uniform einen Raub. Seine Dienstwaffe trägt er wie üblich im Holster, setzt sie aber nicht ein. Welche Aussagen sind richtig?

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