- Strafrecht
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- Raub und Erpressung
Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
1.Verstehen
Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls Prüfungsschema
Objektiver Tatbestand
Vortat Diebstahl
Grundtatbestand Diebstahl kann getrennt davor oder (wenn gar keine Probleme) auch inzident geprüft werden
Auf frischer Tat betroffen: Bei Ausführung alsbald nach Vollendung der Wegnahme am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe von anderem wahrgenommen, bemerkt oder angetroffen
Auf frischer Tat: Zwischen Vollendung und Beendigung
Betroffen
M.M.: Muss wahrgenommen werden ⇨ Nicht verwirklicht, wenn Entdeckung zuvorgekommen
h.M.: Räumlich-zeitliches Zusammentreffen genügt
Wertungsmäßig kein Unterschied; Wortlaut verlangt nicht zwangsläufig „entdecken“
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale
Beutesicherungsabsicht: Fortbestehende Zueignungsabsicht gegen Entziehung der Beute
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T entwendet im Supermarkt eine Flasche Wein. Noch im Geschäft wird er von Mitarbeiter M angesprochen. T sprüht M Pfefferspray ins Gesicht, um mit der Beute zu fliehen. Welche Aussagen sind richtig?
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