Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
1.Verstehen
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Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB
Tatbestandsirrtum über privilegierende Tatumstände, § 16 II StGB: Sonderfall des Tatbestandsirrtums über das Vorliegen tatsächlicher Umstände, die zu einer Privilegierung führen würden
- Täter wegen des privilegierten Delikts betraft
- Ggf. zusätzlich Fahrlässigkeitsdelikt bzgl. des schwereren Delikts
2.Wiederholen
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Frage
Wie verhält es sich, wenn sich der Täter über privilegierende Tatumstände irrt?
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