Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Tateinheit, § 52 I StGB
TateinheitIdealkonkurrenz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Tateinheit, § 52 I StGB
Formen der Tateinheit
- Ungleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 1 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrere Tatbestände, z.B. Vergiften eines Kuchens gleichzeitig Tötung und Sachbeschädigung
- Gleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 2 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrmals den gleichen Tatbestand, z.B. Vergiften eines Kuchens, von dem mehrere Leute essen und sterben, ist Tötung mehrerer Menschen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Formen der Tateinheit werden unterschieden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T bricht in ein Geschäft ein und stiehlt mehrere wertvolle Gegenstände. Dabei beschädigt er das Inventar des Geschäfts erheblich. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des StGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.