Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Demokratieprinzip, Art. 20 I, II GG
DemokratieprinzipDemokratie
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Demokratieprinzip, Art. 20 I, II GG
Demokratieprinzip, Art. 20 I, II GG: Herrschaft des Volkes
- Volk Träger der Staatsgewalt, Art. 20 II 1 GG
- Grundgesetz normiert repräsentative Demokratie, Art. 20 II 2 GG: Mittelbare, parlamentarische Demokratie, bei der die Staatsgewalt primär durch Wahlen ausgeübt wird
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Demokratieprinzip?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Oppositionsführer O fordert weniger Macht für den Bundestag und mehr direkten Einfluss des Volkes auf politische Entscheidungen. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Kanzler K plant, die repräsentative Demokratie durch Volksabstimmungen zu ergänzen. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
Der populistische Politiker P fordert "im Sinne der Demokratie" weniger Macht für den Bundestag und mehr direkten Einfluss des Volkes auf politische Entscheidungen. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4
O möchte das Mehrheitswahlrecht einführen und das Recht auf Opposition abschaffen. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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