- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsrecht
1.Verstehen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht: Tätigkeit der Verwaltung, ihre Organisation und ihre Beziehung zum Bürger
Behördliches Verwaltungsverfahrensrecht: Regelung des behördlichen Verfahrens bei den Verwaltungsbehörden (Exekutive), in dem regelmäßig eine Verwaltungsbehörde z.B. durch Verwaltungsakt gegen einen Bürger vorgeht; betrifft z.B. die Ausübung von Ermessensentscheidung
Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht
Gerichtliches Verwaltungsprozessrecht: Regelung des gerichtlichen Prozesses (Judikative) rund um das Verwaltungsverfahren, in dem regelmäßig ein Bürger eine Verwaltungsbehörde gerichtlich verklagt; betrifft z.B. die gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen
Geregelt insb. in Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
2.Wiederholen
Was versteht man unter Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht?
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