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Verwaltungsrecht

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Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht?

Merke

Verwaltungsrecht: Tätigkeit der Verwaltung, ihre Organisation und ihre Beziehung zum Bürger

  • Behördliches Verwaltungsverfahrensrecht: Regelung des behördlichen Verfahrens bei den Verwaltungsbehörden (Exekutive), in dem regelmäßig eine Verwaltungsbehörde z.B. durch Verwaltungsakt gegen einen Bürger vorgeht; betrifft z.B. die Ausübung von Ermessensentscheidung
  • Gerichtliches Verwaltungsprozessrecht: Regelung des gerichtlichen Prozesses (Judikative) rund um das Verwaltungsverfahren, in dem regelmäßig ein Bürger eine Verwaltungsbehörde gerichtlich verklagt; betrifft z.B. die gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen
    • Geregelt insb. in Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Wie unterscheiden sich das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht?

Merke

Allgemeines und besonderes Verwaltungsverfahrensrecht

  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht: Grundbegriffe und Strukturen, die für alle Verwaltungsbereiche gelten
    • Geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (LVwVfG), je nachdem ob eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde betroffen ist
      • VwVfG und LVwVfG der Bundesländer inhaltlich quasi identisch
      • Immer auf Zitation achten: Wenn Landesbehörde handelt, gilt LVwVfG des Bundeslandes, nicht VwVfG des Bundes
      • Häufig handeln Landesbehörden: Dann muss statt der hier zitierten Norm des VwVfG die Norm des LVwVfG des Bundeslandes zitiert werden
    • Beispiele: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ermessen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckung
  • Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht: Regelt spezifische Verwaltungsbereiche
    • Geregelt in Spezialgesetzen wie BauGB und PolG
    • Beispiele: z.B. Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Versammlungsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht
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