- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsrecht
VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrensrechtVwVfGLVwVfG
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht?
Merke
Verwaltungsrecht: Tätigkeit der Verwaltung, ihre Organisation und ihre Beziehung zum Bürger
- Behördliches Verwaltungsverfahrensrecht: Regelung des behördlichen Verfahrens bei den Verwaltungsbehörden (Exekutive), in dem regelmäßig eine Verwaltungsbehörde z.B. durch Verwaltungsakt gegen einen Bürger vorgeht; betrifft z.B. die Ausübung von Ermessensentscheidung
- Gerichtliches Verwaltungsprozessrecht: Regelung des gerichtlichen Prozesses (Judikative) rund um das Verwaltungsverfahren, in dem regelmäßig ein Bürger eine Verwaltungsbehörde gerichtlich verklagt; betrifft z.B. die gerichtliche Kontrolle von Ermessensentscheidungen
- Geregelt insb. in Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Wie unterscheiden sich das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht?
Merke
Allgemeines und besonderes Verwaltungsverfahrensrecht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht: Grundbegriffe und Strukturen, die für alle Verwaltungsbereiche gelten
- Geregelt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (LVwVfG), je nachdem ob eine Bundesbehörde oder eine Landesbehörde betroffen ist
- VwVfG und LVwVfG der Bundesländer inhaltlich quasi identisch
- Immer auf Zitation achten: Wenn Landesbehörde handelt, gilt LVwVfG des Bundeslandes, nicht VwVfG des Bundes
- Häufig handeln Landesbehörden: Dann muss statt der hier zitierten Norm des VwVfG die Norm des LVwVfG des Bundeslandes zitiert werden
- Beispiele: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Ermessen, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsvollstreckung
- Besonderes Verwaltungsverfahrensrecht: Regelt spezifische Verwaltungsbereiche
- Geregelt in Spezialgesetzen wie BauGB und PolG
- Beispiele: z.B. Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Versammlungsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht
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