- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsprivatrecht
Verwaltungsprivatrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwaltungsprivatrecht
Verwaltungsprivatrecht: Privatrechtliches Handeln der Verwaltung bei der Wahrnehmung öffentliche Aufgaben
Fiskalische Hilfsgeschäfte: Bedarfsdeckung der Verwaltung, z.B. Computerkauf
Rein fiskalisches Handeln: z.B. Land verkauft Waldgrundstück gem. § 433 BGB
Unterliegt Privatrecht: Der Staat tritt als Privatrechtssubjekt auf (handelt z.B. durch Vertrag)
Im Bereich des Vergaberechts bei Bauleistungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die sog. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) überlagert
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie kann die Verwaltung privatrechtlich handeln?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Die Stadt S kauft neue Computer für ihre Ämter. Das Land L verkauft außerdem ein Waldgrundstück an Käufer K. Welche Aussagen treffen zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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