Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG

GesetzgebungsverfahrenBeteiligung des BundesratsZustimmungsgesetz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gesetzgebungsverfahren, Art. 76 ff. GG

Wenn nur einzelne Anteile zustimmungsbedürftig

  • Zustimmung oder Ablehnung kann nur einheitlich zu einem Gesetz beschlossen werden, teilweise Ablehnung nicht möglich
  • Zustimmungsanteil „infiziertganzes Gesetz
  • In Einzelfällen Aufspaltung zulässig, wenn nur wegen einzelner Regelungen zustimmungsbedürftig: Aufspaltung in ein zustimmungsbedürftiges und ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie wird mit Gesetzen verfahren, die nur in einzelnen Teilen zustimmungsbedürftig sind?

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