- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Untreue, § 266 I StGB
1.Verstehen
Untreue, § 266 I StGB
Voraussetzungen der Untreue
Vermögensbetreuungspflicht
Untreuehandlung
Missbrauchsvariante, § 266 I Alt. 1 StGB im Mehrpersonenverhältnis: Rechtsgeschäftliches Handeln überschreitet das rechtlichen Dürfen (Innenverhältnis) bei rechtlichem Können (im Außenverhältnis wirksamer, den anderen bindenden Vertrag); z.B. der Geschäftsführer einer GmbH (vertretungsberechtigt gem. § 35 I GmbHG) hebt Geld von GmbH-Konto zu privaten Zwecken ab (≠ Verbrauch des Geldes ⇨ § 266 I Alt. 2 StGB)
Bei nach außen wirksamen Rechtsgeschäften
Erfordert Vermögensbetreuungspflicht als Hauptpflicht (umstritten)
Treuebruchsvariante, § 266 I Alt. 2 StGB bereits im Zweipersonenverhältnis: Betrifft tatsächliche Handlungen (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH gibt Geld der GmbH zu privaten Zwecken aus; z.B. Zerstörung einer Sache)
Auch bei unwirksamen Rechtsgeschäften oder Pflichtverletzungen rein tatsächlicher Art
Erfordert Vermögensbetreuungspflicht als Hauptpflicht
Kausal verursachter Vermögensnachteil: Wie Vermögensschaden beim Betrug
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen der Untreue?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
O händigt T freiwillig seine EC-Karte samt PIN aus, damit T für ihn 500 € abhebt. T hebt jedoch 1.000 € ab und behält die Differenz. Welche Aussagen treffen zu?
T fährt an eine Selbstbedienungstankstelle und tankt Benzin. Er hat kein Geld dabei und will nicht bezahlen. Als er wegfahren will, hält ihn Kassierer K auf und verlangt 60 €. T gibt vor, das Geld vergessen zu haben, und beschwatzt K eloquent, ihm das Geld privat zu leihen. K händigt ihm vertrauensvoll seine eigene Karte samt PIN aus. T hebt am nahegelegenen Automaten 200 € ab, zahlt die 60 € und behält den Rest. Welche Aussagen treffen zu?
Geschäftsführer T einer GmbH hebt 10.000 € vom Firmenkonto ab und nutzt das Geld für private Zwecke. Welche Aussagen treffen zu?
Geschäftsführer T einer GmbH verkauft ohne Gesellschafterbeschluss eine Maschine für 20.000 € und behält das Geld für sich. Welche Aussagen sind richtig?
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