- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Einstweiliger Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz, §§ 80, 80a, 123, 47 VI VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozessrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vorläufiger Rechtsschutz, §§ 80, 80a, 123, 47 VI VwGO
Besonderheiten des vorläufigen Rechtsschutzes
- Keine Klage, sondern Antrag: Auf Terminologie achten; Beteiligte heißen Antragsteller und Antragsgegner, Bevollmächtigte heißen Verfahrensbevollmächtigte
Viele Klagevoraussetzungen analog angewendet
Entscheidung nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Worauf musst du beim vorläufigen Rechtsschutz besonders achten?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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