Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Einwilligung: Sittenwidrigkeit der Körperverletzung mit Einwilligung, § 228 StGB
Schlägerei
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Einwilligung: Sittenwidrigkeit der Körperverletzung mit Einwilligung, § 228 StGB
Verabredete Gruppenschlägerei: z.B. rivalisierende Fußballfangruppen („Hooligans“)
- Eigentlich bereits durch Teilnahme Einwilligung in eigene Körperverletzung
- Aber Sittenwidrigkeit gem. § 228 StGB wegen gruppendynamischer unabgeschirmter Eskalationsgefahr: Im Gegensatz zu Sportwettkämpfen mit Gesundheitsgefahren (z.B. Boxen) fehlt es an Regeln, die durch neutrale Instanzen überwacht werden und den Gefährdungsgrad begrenzen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Sind Körperverletzungen im Rahmen einer verabredeten Gruppenschlägerei durch Einwilligung gerechtfertigt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T und O nehmen an einer verabredeten Gruppenschlägerei teil, bei der beide Gruppen sich gegenseitig verletzen wollen. T prügelt den O krankenhausreif, tritt dabei auch mehrfach auf dessen Kopf ein. Ist Ts Handlung nach § 228 StGB gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Ist die Beschneidung männlicher Säuglinge aus religiösen Gründen sittenwidrig im Sinne des § 228 StGB?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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