- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Prüfung der Verletzung von Grundrechten
Schutzbereich
SchutzbereichSachlicher SchutzbereichPersönlicher Schutzbereich
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schutzbereich
Schutzbereich
- Sachlicher Schutzbereich: Inhalt des Grundrechts (was Grundrecht erfasst)
- Persönlicher Schutzbereich: Träger des Grundrechts (wen Grundrecht erfasst)
- Insb. relevant bei juristischen Personen, Art. 19 III GG
- aa) Grundrechtsfähigkeit des Trägers: Grundsätzliche Möglichkeit überhaupt Träger eines Grundrechts zu sein
- bb) Grundrechtsberechtigung des Trägers: Zuordnung des konkreten Grundrechts zu diesem Träger
- Grundrechtskonkurrenzen
- Formulierungsbeispiel: „Vorliegend könnte auch der Schutzbereich des Art. 9 I GG eröffnet sein, sodass das Verhältnis der beiden Grundrechte zueinander zu klären ist.“
- Schutzbereich in der Regel weit auszulegen: Arbeiten scheitern selten am Schutzbereich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie prüfst du den Schutzbereich eines Grundrechts?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Thema Grundrechte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.