- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Prüfung der Verletzung von Grundrechten
Schutzbereich
1.Verstehen
Schutzbereich
Schutzbereich
Sachlicher Schutzbereich: Inhalt des Grundrechts (was Grundrecht erfasst)
Persönlicher Schutzbereich: Träger des Grundrechts (wen Grundrecht erfasst)
Insb. relevant bei juristischen Personen gem. Art. 19 III GG, bei Ausländern und Minderjährigen
aa) Grundrechtsfähigkeit des Trägers: Grundsätzliche Möglichkeit überhaupt Träger eines Grundrechts zu sein
bb) Grundrechtsberechtigung des Trägers: Zuordnung des konkreten Grundrechts zu diesem Träger
Grundrechtskonkurrenzen
Formulierungsbeispiel: „Vorliegend könnte auch der Schutzbereich des Art. 9 I GG eröffnet sein, sodass das Verhältnis der beiden Grundrechte zueinander zu klären ist.“
Schutzbereich in der Regel weit auszulegen: Arbeiten scheitern selten am Schutzbereich
2.Wiederholen
Wie prüfst du den Schutzbereich eines Grundrechts?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Aufgaben
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
