- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Prüfung der Verletzung von Grundrechten
Schutzbereich
SchutzbereichSachlicher SchutzbereichPersönlicher Schutzbereich
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten
Wie prüfst du den Schutzbereich eines Grundrechts?
Merke
Schutzbereich
- Sachlicher Schutzbereich: Inhalt des Grundrechts (was Grundrecht erfasst)
- Persönlicher Schutzbereich: Träger des Grundrechts (wen Grundrecht erfasst)
- Insb. relevant bei juristischen Personen, Art. 19 III GG
- aa) Grundrechtsfähigkeit des Trägers: Grundsätzliche Möglichkeit überhaupt Träger eines Grundrechts zu sein
- bb) Grundrechtsberechtigung des Trägers: Zuordnung des konkreten Grundrechts zu diesem Träger
- Grundrechtskonkurrenzen
- Formulierungsbeispiel: „Vorliegend könnte auch der Schutzbereich des Art. 9 I GG eröffnet sein, sodass das Verhältnis der beiden Grundrechte zueinander zu klären ist.“
- Schutzbereich in der Regel weit auszulegen: Arbeiten scheitern selten am Schutzbereich
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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