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Ehe, Art. 6 I GG
1.Verstehen
Ehe, Art. 6 I GG
Sachlicher Schutzbereich: Freiheit zivile Ehe einzugehen und eheliches Zusammenleben; auch Ehegattenwahl, Zeitpunkt, Ehelosigkeit, Scheidung, Wiederverheiratung
Ausprägungen
Institutsgarantie der Ehe: Staatlich bereitgestellter, verlässlicher Rechtsrahmen
Eheschließungsfreiheit: Positive schützt Heirat; negative Nichtheirat
Eheführungsfreiheit: Gestaltung des Zusammenlebens, Gleichrang der Partner; Bindung an Art. 3 II GG
Schutz innerhalb und außerhalb der Ehe
Keine Diskriminierung innerhalb der Ehe aufgrund Gleichberechtigungsgrundsatz, Art. 3 II GG: Abbau paternalistischer Regelungen
Keine Diskriminierung nach außen: Kein Nachteil aus Verheiratetsein, z.B. doppelte Haushaltsführung muss steuerlich berücksichtigt werden
Auch Schutz nach Scheidung: Fortbestehende Unterhaltspflichten
Abstandsgebot
Gesetzgeber nicht gehalten anderen Gemeinschaften jede Anerkennung und jeden Schutz zu versagen
Aber Abstandsgebot: Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen
2.Wiederholen
Was schützt das Recht auf Ehe?
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