- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Die europäische Union
Rechtsschutz in der europäischen Union
Gerichtshof der Europäischen UnionGerichtshof der EUEuG
1.Verstehen
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Rechtsschutz in der europäischen Union
Rechtsschutz in der europäischen Union
- EuGH bildet gemeinsam mit EuG den Gerichtshof der europäischen Union
- Gericht der EU (EuG, „Gericht“), Art. 256 AEUV: Zuständig gem. Art. 263 AEUV für Nichtigkeitsklage im Kartellrecht
- Europäischer Gerichtshof (EuGH), Art. 19 EUV: Für alles andere zuständig
- Fachgericht für öffentlichen Dienst der EU
- Verfahren
- Vorabentscheidungsverfahren, Art. 267 AEUV: Dialog nationaler Gerichte mit EuGH im Einzelfall, um nachzufragen wie Europarecht zu verstehen ist (nicht ob nationales Recht damit vereinbar) ⇨ Beitrag zur einheitlichen Anwendung d. Unionsrechts
- Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258, 259 AEUV: Durch Kommission oder Mitgliedsstaaten; wenn Mitgliedsstaat sich nicht an Unionsrecht hält
- Nichtigkeitsklage, Art. 263 AEUV: Zur Wahrung eigener Rechte durch Organe und Mitgliedstaaten; Feststellung auf Nichtigkeit einer EU-Handlung
- Untätigkeitsklage, Art. 265 AEUV: Wenn Organ trotz unionsrechtlicher Handlungspflicht untätig
- Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Kerngedanke wurzelt im Europarecht, Haftungsfolgen ergeben sich aber aus nationalem Recht
2.Wiederholen
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